Der ARV (Abfall- und Recyclingverband der Schweiz) kann dieses Jahr sein
15 –jähriges Jubiläum feiern.
Seit der Gründung (1990) wurde eine Vielzahl von Verordnungen, Gesetzen, Richtlinien auf Bundesebene neu geschaffen und/oder erlassen:
Verordnung über den Schutz von Störfällen (StFV) |
1991 |
Gewässerschutzgesetz (GSchG) |
1991 |
Umweltschutzgesetz (USG) |
1983/95 |
Technische Verordnung für Abfälle (TVA) |
1990/96 |
Richtlinie über die Verwertung mineralischer Bauabfälle |
1997 |
Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBO) |
1998 |
Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (AltlV) |
1998 |
Richtlinie über die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Ausbruchrichtlinie) |
1999 |
(Liste nicht vollständig)
Diese bestimmen heute die Arbeit von Altlastenspezialisten ganz entscheidend mit.
Wir gratulieren an dieser Stelle dem ARV zu seinem Jubiläum. – Wir sind froh, dass der ARV in vorberatenden Kommissionen und in Vernehmlassungen mit dabei war (…die Regelungsdichte hätte ja noch schlimmer kommen können….).
In vielen Fällen hat der ARV praxisbezogen und kompetent argumentieren können, was sich direkt auf die erwähnten Verordnungen und Richtlinien ausgewirkt hat.
Als Vollmitglied unterstützen wir den ARV und stehen voll und ganz hinter dessen Zielen !